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Die AGBs von gourmetta

gourmetta.

AGB

Folgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Folgend finden Sie unsere AGB. Klicken Sie auf den gewünschten Bereich und es erscheinen unsere ausführlichen Geschäftsbedingungen.

Klicken Sie auf den jeweiligen Bereich um die entsprechenden AGB anzuzeigen.

→ FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH GOURMETTA.MENÜSERVICES

1. Geltungsbereich

gourmetta.menüservices liefert verzehrfertige Frischemenüs ausschließlich zu nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Lieferung

2.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in von gourmetta erschlossenen Liefergebieten. Diese können bei gourmetta erfragt werden. Die Lieferung erfolgt über die gourmetta Eigenlogistik oder über einen von gourmetta beauftragten Zulieferer. Zur gesicherten Einhaltung der Temperaturkette werden entsprechend Temperaturen während des Auslieferungsprozesses überwacht.

2.2. gourmetta verwendet nur Frischeprodukte und muss sich aus diesen Gründen gewisse Änderungen bei der Menüzusammenstellung vorbehalten.

2.3. Bei Anlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vollzähligkeit und Qualität der Ware bzw. der Gegenstände zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

2.4. Die Frischemenüs sind für den sofortigen Verzehr bestimmt. Die Verpackung ist lebensmittelgeeignet und für den entsprechenden Transport funktionstüchtig. Sobald das Essen übergeben wurde (in der Regel persönlich oder an einem vereinbarten Ort), geht die Verantwortung auf den Auftraggeber über.

2.5. Bei Übergabe an den Kunden werden jeweilige Leihwarmhaltebehältnisse dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich im sorgfältigen Umgang mit den zur Leihe überlassenen Gegenständen. Bei Nichtbezug von Leistungen sind die Leihgegenstände unverzüglich und in einem ordnungsgemäßen sowie sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung der Leihgegenstände werden die Kosten für entsprechende Neuanschaffungen in Rechnung gestellt.

3. Bestellungen

3.1. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

3.2. Die Bestellungen können per Internet, Telefon, Telefax, Terminal oder mittels Bestellformular per Post oder durch Mitgabe an einen unserer Servicemitarbeiter durchgeführt werden.

3.3. Bei telefonischen Bestellungen steht Ihnen die Kundenberatung Montags bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung (Ausnahme: bundeseinheitliche Feiertage)

3.4. Mindestabnahme: die Mindestabnahmenmenge beträgt 1 Frischemenü, welches aus den aktuellen Menüplänen gewählt werden kann. Der Mindestbestellwert liegt bei 2,66 Euro brutto inklusive der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5. Ein Auftrag gilt mit der elektronischen Erfassung im Bestellsystem als angenommen. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.

4. Lieferkosten

Sofern nichts anderes vereinbart sind die ausgewiesenen Menüpreise inklusive Lieferung.

5. Preise

Unsere Preise sind unverbindliche Endpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage des Vertragsab schlusses gültigen, im Menüplan ausgewiesenen Preise.

6. Zahlung

6.1. Die Bezahlung der Menüs erfolgt in Bar an einen unserer Servicemitarbeiter im wöchentlichen Turnus. Abweichende Regelungen wie Änderung des Abrechnungsturnus, Überweisungen oder Lastschrifteinzug bedürfen der vorherigen Zustimmung durch gourmetta.

6.2. Bei Zahlungsart Lastschrift hat gourmetta das Recht, im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Gebühren (z.B. Bankgebühren) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 7,00 EUR pro Lastschrift dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag (rückständige Zahlung) inkl. Gebühren umgehend auf ein Konto von gourmetta zu überweisen.

6.3. Rechnungen sind generell sofort und ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.

6.4. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

6.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, wenn als privater Verbraucher bestellt wurde und 8% wenn als Unternehmer bestellt wurde, berechnet. Auch ohne Mahnung kommt man nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Zahlungsverzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang eine Rechnung bezahlt wird

6.6. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6.7. Rechnungen sind sorgfältig und mindestens 6 Monate nach Rechnungsdatum aufzubewahren. Sie dienen u. a. als Zahlungsnachweis. Bei Barzahlung ist darauf zu achten, dass vom Servicemitarbeiter der Empfang des Bargeldes mit Unterschrift, Name in Druckschrift und Datum bestätigt wird.

6.8. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

7. Gewährleistung

7.1. Für mangelhafte Ware leistet gourmetta entweder kostenlosen Ersatz oder erstattet einen Teil oder im Einzelfall den gesamten Kaufpreises an den Kunden.

7.2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Zugang der Ware beim Kunden in Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) reklamiert werden. Bei offensichtlichen Transportschäden muss eine Mitteilung an den Servicemitarbeiter und uns ergehen. Beanstandungen der Menüs können nur am Tag der Lieferung bis 14.00 Uhr geltend gemacht werden.

7.3. Die Gourmetta haftet nicht für Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen und Schäden durch Dienstleistungen Dritter, welche die Gourmetta im Namen und im Auftrag des Auftraggebers arrangiert.

7.4. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen oder –verhinderungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen, die die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

7.5. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz, Rückgabe oder Kaufpreisminderung.

7.6. Die Verwendung der Leihthermobox zur Aufbewahrung von Essen erfolgt auf eigene Gefahr. Gourmetta übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Handhabung der Thermobox entstehen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung und Reinigung der Thermobox. Schäden oder Verletzungen, die durch mangelnde Wartung verursacht werden, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

7.7. Der Auftraggeber haftet gegenüber der gourmetta für alle Schäden und Verluste an geliehenen Gegenständen (Geschirr, Bestecke, Gläser usw.), ohne sich auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Sind der gourmetta diesbezügliche Schäden entstanden und befindet sich der Auftraggeber mit der Schadensregulierung in Verzug, so ist die gourmetta berechtigt, den Schaden auf Kosten des Auftraggebers beheben zu lassen. Fehlmengen, Glas- und Geschirr bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnun gestellt.

7.8. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der gourmetta zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 1 Mio. Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.

8. Haftungsbegrenzung

8.1. Die Haftung von gourmetta für Schäden aus dieser Vertragsbeziehung ist begrenzt auf den Wert der bestellten Ware, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von gourmetta vor.

8.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der gourmetta zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 1 Mio. Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.

9. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da die bestellte Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell verderben kann.

10. Datenschutz

Für die Geschäftsabwicklung ist es notwendig, dass wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen, damit wir Ihre Bestellung ordnungsgemäß abwickeln und Sie angemessen informieren können. Selbstverständlich beachten wir hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die Kundendaten verschlüsselt an ein Bankunternehmen weitergeleitet. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in Radebeul.

12. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmunen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. 

→ FÜR DAS AUSSER-HAUS- UND EVENTCATERING DER GOURMETTA GRUPPE

§ 1 AUFTRAGSERTEILUNG

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.

2. Mit der Auftragsbestätigung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil.

§ 2 AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

1. Wir verwenden nur Frischprodukte und müssen uns aus diesen Gründen gewisse Änderungen bei der Menüzusammen stellung vorbehalten.

2. Bei Anlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vollzähligkeit und Qualität der Ware bzw. der Gegenstände zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

3. Durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein erkennt der Auftraggeber die gelieferte Ware als einwandfrei an.

4. Angebrochene Kisten, Flaschen oder Fässer, sowie beschädigte Waren werden nicht zurückgenommen und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

5. Alle Waren oder Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das geliehene Geschirr einen Tag nach Lieferung zurückzugeben.

§ 3 SCHADENERSATZ UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Die gourmetta haftet nicht für Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen und Schäden durch Dienstleistungen Dritter, welche die gourmetta im Namen und im Auftrag des Auftraggebers arrangiert.

2. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen oder –verhinderungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen, die die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

3. Der Auftraggeber haftet gegenüber der gourmetta für alle Schäden und Verluste an geliehenen Gegenständen (Geschirr, Bestecke, Gläser usw.), ohne sich auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Sind der gourmetta diesbezügliche Schäden entstanden und befindet sich der Auftraggeber mit der Schadensregulierung in Verzug, so ist die gourmetta berechtigt, den Schaden auf Kosten des Auftraggebers beheben zu lassen. Fehlmengen, Glas- und Geschirrbruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der gourmetta zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 10 Mio Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.

§ 4 RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND STORNO-KONDITIONEN

1. Die gourmetta kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn: - der Küchenbetrieb aufgrund behördlicher Anordnung gesperrt wird, - die Räumlichkeiten infolge höherer Gewalt nicht genutzt werden können, - begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gegenständlichen Auftrages vorliegen. In diesen Fällen entsteht dem Auftrageber kein Anspruch auf Schadenersatz.

2. Die gourmetta ist berechtigt, im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder Kündigung durch den Auftraggeber Stornierungsgebühren wie folgt zu berechnen: - innerhalb von 5 Kalender-Tagen vor dem Veranstaltungstermin bis zu 20 %, - innerhalb von 3 Kalender-Tagen vor dem Veranstaltungstermin bis zu 30 %, - innerhalb von 1 Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin bis zu 70 % der voraussichtlichen Gesamtauftragssumme.

3. Die Nichteinhaltung festgelegter Termine berechtigt den Auftraggeber nicht zur Auftragsstornierung bzw. zum Rücktritt.

§ 5 RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig.

2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, wenn als privater Verbraucher bestellt wurde und 8% wenn als Unternehmer bestellt wurde, berechnet. Auch ohne Mahnung kommt man nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Zahlungsverzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang eine Rechnung bezahlt wird.

4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

5. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Für mangelhafte Ware leistet gourmetta entweder kostenlosen Ersatz oder erstattet einen Teil oder im Einzelfall den gesamten Kaufpreises an den Kunden.

7.2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Zugang der Ware beim Kunden in Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) reklamiert werden. Bei offensichtlichen Transportschäden muss eine Mitteilung an den Servicemitarbeiter und uns ergehen. Beanstandungen der Menüs können nur am Tag der Lieferung bis 14.00 Uhr geltend gemacht werden.

7.3. Die gourmetta haftet nicht für Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen und Schäden durch Dienstleistungen Dritter, welche die gourmetta im Namen und im Auftrag des Auftraggebers arrangiert.

7.4. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen oder –verhinderungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen, die die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

7.5. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz, Rückgabe oder Kaufpreisminderung.

7.6. Der Auftraggeber haftet gegenüber der gourmetta für alle Schäden und Verluste an geliehenen Gegenständen (Geschirr, Bestecke, Gläser usw.), ohne sich auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Sind der gourmetta diesbezügliche Schäden entstanden und befindet sich der Auftraggeber mit der Schadensregulierung in Verzug, so ist die gourmetta berechtigt, den Schaden auf Kosten des Auftraggebers beheben zu lassen. Fehlmengen, Glas- und Geschirr bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

7.7. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der gourmetta zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 1 Mio. Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.  

8. HAFTUNGSBEGRENZUNG

8.1. Die Haftung von gourmetta für Schäden aus dieser Vertragsbeziehung ist begrenzt auf den Wert der bestellten Ware, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von gourmetta vor.

8.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der gourmetta zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 1 Mio. Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.

§ 6 SONSTIGES, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Erfüllungsort ist Radebeul.

2. Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung der Waren oder Gegenstände geht ab Verlassen unseres Firmengeländes auf den Auftraggeber über.

3. Die Anlieferung durch uns erfolgt auf Risiko des Auftraggebers und gilt als erfolgt hinter der ersten Tür zu ebener Erde unseres Firmengebäudes.

4. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma in Radebeul.

5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden.

→ FÜR DIE NUTZUNG DER GOURMETTA.PAYCARD ALS GELDKARTE

I. GELTUNGSBEREICH

Der Kunde kann die Karte, soweit diese entsprechend ausgestattet ist, für folgende Dienstleistungen nutzen:
a) als Geldkarte zur bargeldlosen Bezahlung an den Terminals der Kassen unserer Vertragskantinen,
b) zum Aufladen der gourmetta.paycard an Ladeterminals, die an den Kassen unserer Vertragskantinen vorhanden sind.

II. ALLGEMEINE REGELN

1. Karteninhaber Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Kundenkonto. Sie kann nur auf den Namen des Kundenkontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kundenkontoinhaber Vollmacht erteilt hat. Wenn der Inhaber die Vollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückgegeben wird. Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an den automatisierten Kassen der Vertragskantinen sowie für die Aufladung der gourmetta.paycard elektronisch sperren. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der Karte gespeicherten Beträge verwendet wird.

2. Finanzielle Nutzungsgrenzen Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des Kartenguthabens vornehmen. Die Höhe dieses Guthabens ist unbegrenzt.

3. Rückgabe der Karte Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des Kundenkontos oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der Karte gespeicherter Betrag wird dem Karteninhaber erstattet.

4. Sperre und Einziehung der Karte Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG darf die Karte sperren und den Einzug der Karte veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG ist zur Einziehung und Sperre der Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Zum Zeitpunkt der Einziehung noch in der Karte gespeicherte Beträge werden dem Karteninhaber erstattet.

5. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers

5.1. Sorgfältige Aufbewahrung der Karte Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, da sie missbräuchlich eingesetzt werden kann. Darüber hinaus kann jeder, der in Besitz der Karte ist, den in der Karte gespeicherten Betrag verbrauchen.

5.2. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Karte, oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner Karte fest, so ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Beschränkung der Sperre auf die abhanden gekommene Karte muss sich der Karteninhaber mit der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG in Verbindung setzen.

III. BESONDERE REGELN

1. Servicebeschreibung Die mit einem Chip ausgestattete gourmetta.paycard kann als Geldkarte eingesetzt werden. Der Karteninhaber kann an den Terminals der Vertragskantinen bargeldlos bezahlen.

2. Aufladen und Entladen der gourmetta.paycard Der Karteninhaber kann seine gourmetta.paycard an den Terminals in den Vertragskantinen gegen Bargeldzahlung aufladen. Aufgeladene Beträge, über die der Karteninhaber nicht mehr mittels gourmetta.paycard verfügen möchte, können an den Terminals der Kassen in den Vertragskantinen entladen werden. Die Entladung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Bei einer Funktionsunfähigkeit der gourmetta.paycard erstattet die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG dem Karteninhaber den nicht verbrauchten Betrag.

3. Zahlungsvorgang Beim Bezahlen mit der gourmetta.paycard als Geldkarte ist kein PIN erforderlich. Bei allen Bezahlvorgängen vermindert sich der auf dem Chip gespeicherte Betrag um den verfügten Betrag.

4. Haftung bei Verlust der aufgeladenen gourmetta.paycard Bei Verlust der Karte erstattet die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG den in der gourmetta.paycard vorhandenen Betrag nicht, denn jeder, der im Besitz der Karte ist, kann den in der gourmetta.paycard gespeicherten Betrag verbrauchen.

5. Haftung für Schäden durch missbräuchliche Aufladevorgänge Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag. Sobald der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG der Verlust der Karte angezeigt wird, übernimmt die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG alle danach durch missbräuchliche Aufladevorgänge entstehenden Schäden. Sie übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG und der Inhaber den Schaden zu tragen haben. Hat der Karteninhaber seine Pflichten lediglich leicht fahrlässig verletzt, so stellt die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG den Karteninhaber von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens zu tragen, in jedem Fall in Höhe von 90% des Gesamtschadens frei. Hat die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG ihre Verpflichtungen erfüllt und der Karteninhaber seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, trägt der Karteninhaber den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Kartenverlust der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat.

6. Verfügungsrahmen Bei der Nutzung der gourmetta.paycard an den Terminals der Kassen unserer Vertragskantinen wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen der Karte durch vorausgegangene Verfügungen bereits ausgeschöpft ist. Verfügungen, mit denen der Verfügungsrahmen (Kartenguthaben) überschritten würde, sind nicht zulässig. Der Karteninhaber könnte in solch einem Falle sein Kartenguthaben durch Aufladung an den Terminals der Kassen unserer Vertragskantinen wieder erweitern und die Verfügung bargeldlos begleichen.

7. Kartenersatz bei Verlust, Zerstörung oder Funktionsunfähigkeit Im Falle eines Verlustes oder einer Zerstörung der gourmetta.paycard wird gegen den Karteninhaber, bei Ausstellung einer neuen Karte, eine Gebühr von 11,90 € erhoben. Eine Zerstörung beinhaltet u. a. auch das zerschneiden, lochen, zerbrechen, knicken, waschen und andere unsachgemäße Verwendungen der gourmetta.paycard. Bei einer Funktionsunfähigkeit des in der Karte befindlichen elektronischen Chips der gourmetta.paycard übernimmt die Gourmetta Restaurants GmbH & Co. KG die Kartengebühr für die Ausstellung einer neuen gourmetta.paycard.

→ FÜR DIE NUTZUNG DER GOURMETTA.PAYCARD ALS KREDITKARTE

I. GELTUNGSBEREICH

Mit der von der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG ausgegebenen gourmetta.paycard kann der Karteninhaber an den Terminals der Kassen der Vertragskantinen bargeldlos bezahlen.

II. ALLGEMEINE REGELN

1. Karteninhaber Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Kundenkonto. Sie kann nur auf den Namen des Kundenkontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kundenkontoinhaber Vollmacht erteilt hat. Wenn der Inhaber die Vollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückgegeben wird. Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an den automatisierten Kassen der Vertragskantinen elektronisch sperren.

2. Finanzielle Nutzungsgrenze Der Karteninhaber darf die gourmetta.paycard als Kreditkarte nur innerhalb eines ihm vorher bekannt gegebenen Kreditkarten- Verfügungsrahmens und nur in der Weise benutzen, dass ein Ausgleich der Kreditkarten-Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der gourmetta.paycard als Kreditkarte entstehen.

3. Rückgabe der Karte Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung des Kundenkontos oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückzugeben.

4. Einziehung und Sperre der Kreditkarte Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG darf die Kreditkarte sperren oder den Einzug der Kreditkarte veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG ist zur Einziehung und Sperre der Kreditkarte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Kreditkarte durch Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet.

5. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers

5.1. Sorgfältige Aufbewahrung der Karte Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, da sie missbräuchlich eingesetzt werden kann.

5.2. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Karte, oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner Karte fest, so ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Beschränkung der Sperre auf die abhanden gekommene Karte muss sich der Karteninhaber mit der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG in Verbindung setzen.

III. BESONDERE REGELN

1. Gültigkeit und Eigentum Die gourmetta.paycard bleibt im Eigentum der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG. Sie ist nicht übertragbar. Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte ist die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG berechtigt, die alte Kreditkarte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Kreditkarte zu nutzen, vorher (z. B. durch die Kündigung des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Kreditkarte unverzüglich an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückzugeben.

2. Zahlungsvorgang Beim Bezahlen mit der gourmetta.paycard als Kreditkarte ist kein PIN erforderlich. Die Transaktionen werden in einem System elektronisch zentral gespeichert.

3. Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG erwirbt sofort fällige Forderungen gegen den Karteninhaber bei entstandenen Transaktionen. Mindestens einmal monatlich wird der Betrag über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Karteninhaber in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bei gesammelter Umsatzabrechnung fällig, nachdem die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG dem Karteninhaber eine Abrechnung zugesandt hat. Der fällige Betrag wird von der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG per Abbuchungsauftrag von dem vom Karteninhaber angegebenen Bankkonto eingezogen. Die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG hat das Recht, im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Gebühren (Z.B. Bankgebühren) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro pro Lastschrift in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag (rückständige Zahlungen) inkl. Gebühren umgehend auf ein Konto der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zu überweisen. Rechnungen sind generell sofort und ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.

4. Haftung für die Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen Sobald der Verlust der Kreditkarte gegenüber der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG angezeigt worden ist, hat der Karteninhaber für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der gourmetta.paycard als Kreditkarte nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der Verlustanzeige entstehen, haftet der Karteninhaber nur, wenn er seine Pflichten verletzt hat (z. B. den Kartenverlust schuldhaft nicht umgehend mitgeteilt). In diesem Fall trägt der Karteninhaber, sofern die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG ihre Verpflichtungen erfüllt hat, die durch seine Pflichtverletzung verursachten Schäden in vollem Umfang.

5. Vertragsdauer Der Vertrag für die gourmetta-paycard als Kreditkarte wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der beiden Parteien spätestens sechs Wochen vor Vertragsende der anderen mitteilt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.

6. Kündigung des Vertrages für die gourmetta.paycard als Kreditkarte Der Karteninhaber und die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG können den Kreditkartenvertrag grundsätzlich nur gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen beenden. Jede Vertragspartei kann jedoch den Vertrag für die gourmetta.paycard als Kreditkarte fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den für sie die Fortsetzung des Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange für die andere Vertragspartei unzumutbar ist. Ein solcher Grund, der die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG hierauf die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gegenüber der gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG gefährdet ist.

7. Folgen der Vertragsbeendigung bzw. Kündigung Mit Vertragsbeendigung bzw. mit Wirksamwerden der Kündigung darf die gourmetta.paycard als Kreditkarte nicht mehr benutzt werden. Sie ist unverzüglich und unaufgefordert an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG zurückzugeben.

8. Kartenersatz bei Verlust, Zerstörung oder Funktionsunfähigkeit Im Falle eines Verlustes oder einer Zerstörung der gourmetta.paycard wird gegen den Karteninhaber, bei Ausstellung einer neuen Karte, eine Gebühr von 11,90 Euro erhoben. Eine Zerstörung beinhaltet u. a. auch das zerschneiden, lochen, zerbrechen, knicken, waschen und andere unsachgemäße Verwendungen der gourmetta.paycard. Bei einer Funktionsunfähigkeit des in der Karte befindlichen elektronischen Chips der gourmetta.paycard übernimmt die Gourmetta Restaurants GmbH & Co. KG die Kartengebühr für die Ausstellung einer neuen gourmetta.paycard.

9. Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Karteninhaber muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die gourmetta.restaurants GmbH & Co. KG absenden.